Hier greift die 9/10-Regelung.
Sie drückt aus, dass nur Rentner in der Krankenversicherung der Rentner abgesichert sein können, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 % (also 9/10) in der GKV versichert waren. Wer also mit 17 begonnen hat zu arbeiten und mit 67 in Rente geht, muss folgende Rechnung aufmachen:
50 : 2 = 25 Jahre. 25 Jahre zu 9/10 = 22,5 Jahre.
Nur wenn der Rentner die letzten 22,5 Lebensjahre vor dem Renteneintritt in der GKV versichert war, hat er mit dem Beginn des Ruhestands Anspruch auf die Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Ist meist also mehr als schwierig.
Das waren nun die wichtigsten Unterschiede. Frag mich gerne und melde Dich bei mir, wenn Du noch mehr Gegensätzlichkeiten wissen willst.