Dir bleibt also eine Rente übrig von 24.000 € – 3.099 € = 20.901 € im Jahr, im Monat 1.741 €.
Und davon s. Kapitel „2. Kranken- und Pflegeversicherung“ geht dann auch etwas weg für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Im Sinne einer Top-Beratung gehen wir auch auf das „Kohortenprinzip“ ein: Heißt, dass für jeden individuellen Rentenempfänger der Besteuerungssatz im Jahr des Rentenbeginns der steuerfreie Teil in Stein gemeißelt wird
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Zur noch detaillierten Erklärung:
Deine Rente wird zweigeteilt gesehen: Teil 1 musst Du versteuern und Teil 2 bleibt steuerfrei. Diesen steuerfreien Betrag setzt der Fiskus als Rentenfreibetrag an während der kompletten Bezugszeit der BU-Rente. Wird Deine Rente erhöht, s. meinen Link zu Frage A05, ist diese voll, also zu 100% zu versteuern.
Machen wir wieder ein Beispiel zur Erläuterung: Deine Erhöhung war 1.000 € von 2035 auf 2036. Dann musst Du versteuern 23.800 €, weil die 1.000 € Erhöhung zu 100% steuerpflichtig sind.